Ich berate Sie (und vertrete Sie, falls erforderlich, gerichtlich
und außergerichtlich) in Angelegenheiten aus Bereichen
des Zivil- und Wirtschaftsrechts mit Nebengebieten,
mit fachspezifischen Schwerpunkten
im
Aufgrund der nachgewiesenen und besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf am 20. August 1997 die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen, und am 13. Januar 1999 die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen, verliehen.
Das Familienrecht umfasst unter anderem das Ehe- und Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, Fragen der elterlichen Sorge, des Zugewinnausgleichs, der Ehewohnung, des Hausrats und des Versorgungsausgleichs.
Das Erbrecht umfasst u. a. neben dem gewillkürten und gesetzlichen Erbrecht, das Pflichtteilsrecht, die Beratung vor und nach dem Erbfall und die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Das Arbeitsrecht umfasst das Individualarbeitsrecht (z. B. Abschluss und Inhalt von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen) und das kollektive Arbeitsrecht (u. a. Betriebsverfassungsrecht)
In der Regel werden keine Mandate aus den Bereichen Steuerrecht, Öffentliches Recht und Sozialrecht angenommen.
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