
Ute Geenen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin CfM
Wirtschafts-Mediatorin CfM
Bereich Arbeitsrecht
Ich bin als Fachanwältin für Arbeitsrecht für Sie da, wenn Sie sich zum Beispiel folgende Fragen stellen:
- Ist meine Kündigung wirksam?
- Muss ich die Änderungskündigung so akzeptieren?
- Was ist mit meinen Gehaltsabrechnungen und Papieren?
- Steht mir noch Urlaub zu?
- Wie komme ich an meinen noch nicht gezahlten Lohn bzw. Gehalt?
- Habe ich einen Anspruch auf ein Zeugnis?
- Habe ich Anspruch auf eine Änderung des Zeugnisses?
- Ist der Arbeitsvertrag, der mir vorgelegt wurde, so in Ordnung?
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich auf meiner Arbeitsstelle wegen meiner ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, meines Geschlechtes, meines Alters, meiner Behinderung oder sexuellen Orientierung diskriminiert werde?
- Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
- Wie kann ich mich gegen Mobbing wehren?
- Kann ich meine Arbeitszeit reduzieren?
- Was ist mit meinem Arbeitsplatz nach der Elternzeit?
- Meine Firma ist verkauft worden. Was wird mit mir?
Und ……
Aktuelle Info zum Thema Corona-Virus (Covid-19)
Die aktuelle Bedrohung durch das Corona-Virus hat weitreichende Auswirkungen, die auch und insbesondere die Arbeitswelt betreffen.
Hier folgen einige beispielhafte Fragestellungen:
- Mein Betrieb wird geschlossen. Gibt es für mich Lohnfortzahlung? Wie lange?
- Kann mein Chef mir jetzt kündigen?
- Wann und wie gibt es Kurzarbeitergeld?
- Ich bin an Corona erkrankt oder ich muss als Kontaktperson in Quarantäne.
Habe ich Ansprüche auf Entgeltfortzahlung oder andere Ansprüche zur Sicherung meines Lebensunterhalts?
- Was ist mit dem Vergütungsanspruch nach § 616 S.1. BGB?
- Bei Anordnung von Quarantänemaßnahmen kann ich als Arbeitgeber Ansprüche nach § 56 IFSG geltend machen?
Gerade hier gibt es kurze Fristen zu beachten!
Zu all diesen Fragen werde ich Sie umfassend und kompetent beraten. Wichtig ist, dass Sie wissen, dass es im Arbeitsrecht Fristen gibt, die Sie nicht verpassen dürfen. Warten Sie also nicht zu lange, um meine anwaltliche Erfahrung auf Ihre Seite zu holen. So haben Sie in der Regel nur 3 Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung gerichtlich zu wehren.
Fortbildung Arbeitsrecht
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